M. Artzibaschew

Ssanin

Ssanin

Roman
von
M. Artzibaschew

Uebertragen von André Villard
und S. Bugow

Mit einer Einleitung von André Villard,einem Vorwort des Verlegers,und sämtlichen die Konfiskation desWerkes in deutscher Sprache betreffendenGerichtsbeschlüssen und Sachverständigengutachten.

Siebzehnte Auflage


München und Leipzig
bei Georg Müller
1909

— ich habe gefunden, daß Gott denMenschen hat aufrichtig gemacht!aber sie suchen viele Künste.

(Pred. 7, 29.)

Der „Ssanin“ und seine Schicksalein Deutschland

Der Vertrag über die deutsche Ausgabe desSsanin wurde im Frühjahre 1908 abgeschlossen.Der Name des Verfassers dieses Romanes,der in Rußland, wie es in der Vorrede des MitübersetzersAndré Villard des näheren ausgeführtist, ein so kolossales Aufsehen erregte, wardamals in Deutschland noch so gut wie unbekannt.Nur wenige mit den russischen Literatur-und Kulturverhältnissen Vertraute wußten, daßM. Artzibaschew einer der vielversprechendstenjungrussischen Dichter ist. Erst während derDrucklegung der deutschen Ausgabe des Romaneserfuhr man so langsam durch vereinzelteNotizen in der Presse von diesem Buche und seinenFolgen und hörte schließlich auch, daß derRoman in Rußland verboten worden sei. Hierhandelt es sich nun darum festzustellen, welcheSchicksale der Roman in Deutschland erlebte.

Die Nachfrage des Publikums war vor Erscheinender deutschen Ausgabe, die Mitte September1908 erfolgte, eine sehr geringe, dagegen wardas Interesse der Presse, durch die aus Rußlandkommenden Meldungen veranlaßt, ein außerordentlichreges, und umfangreiche Feuilletonserschienen in rascher Folge. Alle diese eingehendenWürdigungen waren sich bei verschiedenartigerEinschätzung der literarischen Qualitäten desRomanes darüber einig, daß es sich in diesemWerke Artzibaschews um eine der bedeutsamstenNeuerscheinungen der neueren russischen Literaturhandele. Ja, manche behaupteten sogar, daßman erst durch dieses Buch die gegenwärtigenkulturellen Strömungen Rußlands so recht begreife.

Um so sonderbarer mußte es berühren, alsdas Buch am 28. November 1908 auf Veranlassungder Münchener Staatsanwaltschaft mitBeschlag belegt wurde. Ganz unvorbereitet trafja diese Maßnahme den Verleger nicht, dennschon vierzehn Tage vor Zustellung des Konfiskationsbeschlusseswaren auf Veranlassung derMünchener Polizeidirektion bei dem Drucker desWerkes in Rudolstadt und bei dem LeipzigerKommissionär des Verlages Recherchen über dieHöhe der bisherigen Auflage, den Orten, an denendie noch vorhandenen Exemplare lagerten usw.,angestellt worden. Und dabei wä

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